FAQ - Häufige Fragen

 
  Hier sind einige häufig gestellte Fragen und deren Antworten aufgeführt:

Fragen speziell zu Höhenkirchen-Siegertsbrunn

"Wie schaut's aus?"
Der Mast am Bahnhof ist tatsächlich Geschichte. Der vom Gutachter Herrn Dipl.-Ing. Ulrich-Raithel vorgeschlagene Alternativstandort an der Staatsstraße 2078 im Wald südlich der Gemeinde wurde zwar ebenfalls nicht realisiert; jedoch hat sich O2 offenbar stattdessen auf den Ausbau des nordwestlich der Gemeinde bestehenden großen Mobilfunkmasten konzentriert. Vodafone, die den Standort ebenfalls nutzen wollten, haben bis heute keine Antwort hierzu gegeben.

Die Bürgerinitiative sieht die Dinge also 'relativ optimistisch' für unsere Gemeinde. Wir haben aber weiterhin ein offenes Ohr für Fragen der Mitbürgerinnen und Mitbürger und verfolgen wachsam die Entwicklungen der Mobilfunkbetreiber in unserem Ort.

Allerdings könnte noch immer eine Bürgerin, bzw. ein Bürger der Gemeinde uns einen Strich durch die Rechnung machen, und sich einen 10-Meter-Masten von Vodafone auf sein Dach stellen lassen...

"Ist bei einer Ablehnung eines Bauantrags durch den Gemeinderat das Thema 'gegessen'?"
Das Landratsamt kann einen abgelehnten Bauantrag dennoch genehmigen, wenn es keine triftigen objektiven Gründe gegen den Bau sieht.

Welche Position sollte man also einnehmen:
"Gar kein (zusätzlicher) Mobilfunkmast mehr!", oder
"Mobilfunkmast ja, aber nicht an dieser Stelle"

Meiner Ansicht nach lässt sich die Aufstellung eines weiteren Mastes (bzw. weiterer Masten) nicht verhindern. Man kann aber darauf hinwirken, dass er weit genug weg stehen soll und das Ortsbild nicht unnötig verschandelt. Deswegen sollte man sich primär auf den Standort konzentrieren. Solche Masten sind schließlich teuer und ich glaube (bzw. hoffe) nicht, dass sie unseren Ort 'einfach so' mit Masten zupflastern wollen.

Warum muss für eine Sendeanlage in der Gegend des Feuerwehrhauses in Höhenkirchen kein Bauantrag gestellt werden?
Sendeanlagen mit einer Höhe unter 10 Meter sind bauordnungsrechtlich nicht genehmigungspflichtig. Das Feuerwehrhaus selbst gehört der Gemeinde, die eine Mobilfunk-Nutzung kategorisch ablehnt. Trotzdem könnte aber eine Privatperson einer solchen Aufstellung auf seinem/ihrem Haus dennoch zustimmen.

Gelten die 10 Meter Höhe vom Erdboden ab?
Die Höhe gilt nur für den Masten selbst. Steht der Mast zum Beispiel auf einem 10 Meter hohen Gebäude, darf es den Grund um insgesamt 19,99 Meter überragen, ohne dass es einer baurechtlichen Genehmigung bedarf.

Welcher Gutachter wurde eingeschaltet?
Zur Überprüfung der Sachlage wurde Herr Dr.-Ing. Gralla von der Firma Müller BBM GmbH beauftragt. Zur Ermittlung der Belastung und das Aufzeigen von Alternativstandorten wurde Dipl.-Ing. Hans Ulrich-Raithel vom angesehenen Umweltinstitut München beauftragt. Die Gutachten wurden am 28.09.2006 in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt.

Mobilfunk

Wo bekomme ich Auskunft über aktuelle Sendemasten? Neben der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur kann man von der Bundesnetzagentur gegen Gebühr auch Auskunft über genauere Angaben anfordern; siehe die Pressemitteilung.

Welche Sendeleistung haben Handys?
D-Netz Handys haben eine maximale Sendeleistung von 2 Watt; Handys im E-Netz senden mit maximal 1 Watt. Bei gutem Empfang liegt auch die Sendeleistung des Handys niedriger; ist der Empfang schlecht (z.B. im Auto), sendet das Handy mit maximaler Leistung, um die Basisstation noch erreichen zu können. DECT-Schnurlostelefone haben eine Sendeleistung von 0,01 bis 0,25 Watt.

Wenn ein Sender in meiner Nähe steht, dann muss mein Handy ja nur mit geringer ("gesünderer") Leistung senden, oder?
Im Prinzip ja. Allerdings gilt das nur für die, die bei dem Mobilfunkbetreiber sind, dessen Sender dort steht! Für alle Anderen ist das nur eine zusätzliche 'Strahlenbelastung' wenn man so will. Senden mehrere Betreiber von einem Masten, bekomme ich auch die (für mich nutzlose) Sendeleistung der anderen Betreiber ab. Zudem sendet so ein Mast ja auch das ganze Jahr über rund um die Uhr - auch Nachts und wenn ich mein Handy ausgeschaltet habe. Auch die Mitmenschen, die gar kein Handy haben, oder haben wollen, bekommen 'was davon ab'.

Elektrosmog

Soll ich wegen der Strahlenbelastung von den DECT-Schnurlostelefonen auf Telefone nach dem CT1+ Standard umsteigen?
Die DECT-Telefone senden permanent gepulste Signale aus, auch wenn (im Gegensatz zu den Mobilfunk-Handys) gerade nicht telefoniert wird! Oft wurde früher deshalb der analoge CT1+ Standard angesprochen, der diese Eigenschaften nicht hat, und auch keine gepulsten Signale aussendet. Allerdings ist dabei zu bedenken dass solche Geräte in einem Frequenzband arbeiten, das sehr leicht - auch versehentlich (!) - abgehört werden kann; siehe auch: http://www.wer-weiss-was.de/theme124/article3044837.html Vor allem aber dürfen solche Geräte seit Anfang 2008 nicht mehr betrieben werden!

Um die Strahlenbelastung in der Wohnung zu verringern, ist es natürlich am besten, Schnurtelefone zu benutzen.

Als Kompromißlösung gibt es seit einiger Zeit DECT-Schnurlostelefone, die die Sendeleistung automatisch auf ein auf die Umgebung angepasstes erforderliches Minimum reduzieren.

Wie sieht es mit den GPS-Geräten aus?
GPS (GPS=Global Positioning System) wird zur Standortbestimmung eingesetzt. Man begegnet solchen Geräten immer häufiger auch in Pkws, oder auf Wandertouren. Die GPS-Empfänger nutzen Signale, die permanent von den GPS-Satelliten ausgestrahlt werden. Die Geräte senden jedoch kein Signal zurück (sie sind auch viel zu schwach dafür). Das heisst, die Signale sind immer da, auch wenn gar kein GPS-Empfänger in der Nähe ist.

Und was ist mit den Satelliten-Anlagen?
Auch Satelliten-Empfangsanlagen (Parabolantennen), empfangen - genau wie die GPS-Empfänger auch - lediglich die Signale, welche die Satelliten sowieso schon aussenden. Für den "Elektrosmog" ist es also auch hier unerheblich, ob auf dem Hausdach/Balkon eine Satellitenschüssel steht, oder nicht.

 

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Weitere Fragen-Listen (extern)

FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie